Re: Sachspenden/Aufwandspenden.
von: ugoetze ()
Datum: 05.02.2012
Spenden sind Zuwendungen ohne Gegenleistung.
Der Nachweis der Sachspenden ergibt sich aus dem Zuwendungsformular. Die erhaltene Sachspende ist zu buchen mit dem zutreffenden Wert als Anschaffung eines Wirtschaftsguts (als ob man es gekauft hätte), die Gegenbuchung sind vereinnahmte Sachspenden.
Bei den Aufwandsspenden muss ein Anspruch des Mitglieds vorhanden sein (dessen Abrechnung). Anstelle einer an sich erforderlichen Auszahlungen wird darauf verzichtet. Auch hier wird der Aufwand gebucht, (als ob gezahlt worden sei) und als Ertragskonto vereinnahmte Aufwandsspenden.
Für Sachspenden ist ein gesondertes Formular zu verwenden, für Aufwandsspenden ist das Formular für Geldzahlungen zu verwenden und anzukreuzen, dass es sich um eine aufwandsspende handelt.