Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
bedürftiger Personen FINAZIELL unterstützen
von: Friedrich Adam ()
Datum: 25.01.2012

Hallo Zusammen,

unter welchen Voraussetzungen darf ein gemeinnütziger Verein, dessen zwecks in der Satzung wie folgt beschrieben ist:

„2. Der Verein verfolgt durch den vorgeschriebenen Satzungszweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige,
kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er erstrebt keine Gewinne und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke
3. Mittel des Vereins, insbesondere auch eventuelle Gewinne und Erträge, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden.
4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch zweckentfremdete Ausgaben
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.“

bedürftige Mitglieder oder andere bedürftiger Personen FINAZIELL unterstützen.


z.B. Mitglied A (40J, sitzt seit der seiner Kindheit im Rollstuhl), hat immer wieder Probleme seine Stromrechnung zu Zahlen. In wie weit darf der Verein hier helfen?

Bin für jeden Tipp oder Link dankbar

Re: bedürftiger Personen FINAZIELL unterstützen
von: ugoetze ()
Datum: 05.02.2012

Entscheidend ist der eigentliche Satzungszweck des Vereins. Mittel des Vereins dürfen nur für die eigenen begünstigten Zwecke verwendet werden.