Privatnutzung KFZ
von: Vollerich ()
Datum: 19.01.2012
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Wohlfahrtsverband. Wir haben einigen Mitarbeitern ein KFZ zur Verfügung gestellt, welches auch privat genutzt werdn darf. Dafür rechnen wir mit der 1%-Regelung ab.
Muss ich die Umsatzsteuer für die Privatnutzung an das Finanzamt abführen?
Gehört dies zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
mfg
Vollerich