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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Privatnutzung KFZ
von: Vollerich ()
Datum: 19.01.2012

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Wohlfahrtsverband. Wir haben einigen Mitarbeitern ein KFZ zur Verfügung gestellt, welches auch privat genutzt werdn darf. Dafür rechnen wir mit der 1%-Regelung ab.

Muss ich die Umsatzsteuer für die Privatnutzung an das Finanzamt abführen?

Gehört dies zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

mfg
Vollerich

Re: Privatnutzung KFZ
von: ugoetze ()
Datum: 05.02.2012

Der Wert der Privatnutzung (1%-Regelung) ist als Sachbezug der Lohnsteuer und Sozialversicherung beim AN zu erfassen. Dem Grunde nach ist der Sachbezug umsatzsteuerpflichtig, jedoch wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn die ust-pflichtigen Einnahmen weniger als 17.500 Euro p.a. betragen.

Re: Privatnutzung KFZ
von: Bergmann ()
Datum: 16.04.2012

Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu beurteilen, wenn der sowohl im steuerfreien Zweckbetrieb (§ 4 Nr. 18 UStG) als auch durch die Überlassung an Arbeitnehmer m.E. im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendete PKW veräußert wird? Der Verkauf unterliegt voll der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 28 UStG), aber zu welchem Steuersatz?

Re: Privatnutzung KFZ
von: ugoetze ()
Datum: 18.04.2012

Da die Veräußerung des PKW nicht dem Zweckbetrieb zuzuordnen ist, beträgt der Steuersatz 19%.