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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Personalgestellung
von: Volker ()
Datum: 19.01.2012

Hallo,

Wir haben von einem anderen gemeinn. Verein Personal gestellt bekommen. Dies wird uns in Rechung gestellt, mit ausgewiesenen 19% UST.

Dürfen wir die Vorsteuer gegenüber dem Fin. geltend machen?

mfg
Volker

Re: Personalgestellung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.01.2012

Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn das Personal für umsatzsteuerpflichtige Umsaätze eingesetzt wird, also dem steuerpflichtigen Bereich zugeordnet werden kann.

Re: Personalgestellung
von: ugoetze ()
Datum: 05.02.2012

Die Einnahmen sind dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.
Die Zur-Verfügung-Stellung eines PKW für private Zwecke gehört nicht zum Zweck des Vereins.