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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zahlung durch Dritte
von: AyDor ()
Datum: 13.01.2012

Ein Freund schenkt seiner Freundin zum Geburtstag eine Mitgliedschaft im Verein X und zahlt für sie die jährlichen Mitgliedsbeiträge. Der Verein ist grds. zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge berechtigt.

Kann bzw. an wen kann der Verein für den erhaltenen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen?

a) an keinen
b) an den Freund (Zahler)
c) an die Freundin (Mitglied)

Und warum?

Herzlichen Dank!

Re: Zahlung durch Dritte
von: ugoetze ()
Datum: 14.01.2012

Eine Mitgliedschaft kann nicht "verschenkt" werden. Das Mitglied muss selbst einen Aufnahmeantrag stellen.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags durch einen Dritten ist keine unmittelbare Förderung des Vereins - sondern allenfalls eine Förderung des Mitglieds.
Also keine Zuwendungsbestätigung u.ä.

Re: Zahlung durch Dritte
von: AyDor ()
Datum: 17.01.2012

Vielen Dank für die Einschätzung.

Ergibt sich eine andere Beurteilung, wenn nicht die "Mitgliedschaft geschenkt" wurde, sondern die Freundin den Aufnahmeantrag selbst gestellt hat, der Freund für sie aber bis auf weiteres die jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge von seinem Konto direkt an den Verein zahlt?