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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenweiterleitung
von: Horsti ()
Datum: 23.12.2011

Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein der Spendenbestätigungen ausstellen kann. Unser örtlicher Vereinsring, dem wir angeschlossen sind, ist nicht gemeinnützig. Nun soll der Vereinsring eine Geldpsende für sein Jubiläum erhalten, wobei der Spender natürlich auch eine Spendenbestätigung haben möchte. Die Frage lautet nun: Können wir als gemeinnütziger Verein, diese Spende entgegennehmen, eine Spendenbestätigung dafür ausstellen und dann an den Vereinsring als Spende weiterleiten?

Re: Spendenweiterleitung
von: ugoetze ()
Datum: 04.01.2012

Sie müssen die Vorgänge trennen:

Wenn der Verein eine Spende erhält, darf er sie für seine begünstigten Zwecke verwenden und eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Eine Spende mit der Auflage, den Betrag an eine nichtgemeinnützige Organisation weiter zu leiten, ist kein begünstigter Zweck.

Wenn der Vorstand beschließt, das Jubiläum des Sportrings finanziell zu unterstützen, ist diese Unterstützung durch den Vereinszweck gedeckt und zulässig.

Re: Spendenweiterleitung
von: Horsti ()
Datum: 09.01.2012

Zunächst vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen. Wie aber würde dieser Unterstützungsbetrag dann buchungstechnischnisch behandelt? Sprich: Ideller Bereich, Zweckbetrieb, oder sogar wirtsch. Geschäftsbetrieb?

Re: Spendenweiterleitung
von: ugoetze ()
Datum: 14.01.2012

Die Unterstützung ist dem ideellen Bereich zuzuordnen.
Es liegt insoweit kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, der Verein entwickelt damit keine wirtschaftlichen Aktivitäten. Es ist also weder Zweckbetrieb noch steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Re: Spendenweiterleitung
von: Marcel Duve ()
Datum: 01.11.2019

Ich grabe diesen Beitrag nochmal aus.

Ein (nicht gemeinnütziger) Verein aus unserem Ort hat um Spenden gebeten, um eine durch Brandstiftung zerstörte Grillhütte wieder aufzubauen.

Laut unserer Satzung dürfen wir Mittel natürlich nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden. Diese Zwecke decken aber einen solchen Vorgang nicht ab. Wäre es mittels Vorstandsbeschluss trotzdem möglich, sich mit einem kleinen dreistelligen Betrag zu beteiligen oder ist das für uns als gemeinnütziger Verein dünnes Eis?

Re: Spendenweiterleitung
von: pfeffer ()
Datum: 01.11.2019

Wenn der Verein nicht gemeinnütig ist, interessiert das nur die Mitglieder.
Der Vorstand sollte deswegen auf jeden Fall die Zustimmung der MV einholen.