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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rückwirkende Besteuerung
von: Jo ()
Datum: 28.11.2011

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die rückwirkende Besteuerung eines Vereins.
Ein Verein, der schon mehrere Jahrzehnte besteht, soll gemeinnützig eingetragen werden (e.V.). Bis jetzt wurde noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Über die Jahre hat sich jedoch einiges an Einnahmen angesammelt. Wenn man nun den Verein eintragen lässt und beim Finanzamt Gemeinnützigkeit beantragt, kann es dann sein, dass das FA die vergangenen Jahre überprüfen und Nachzahlungen einfordern wird?
Wie ist in dem Fall die beste Vorgehensweise?

Gruß,
Jo.

Re: Rückwirkende Besteuerung
von: ugoetze ()
Datum: 30.11.2011

Ich empfehle die Einschaltung eines Steuerberaters zur Prüfung, welche Steuern angefallen sind. Nur Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten sind steuerpflichtig.
Da der Vorstand für Steuerrückstände mit haftet, sollte dringend Klarheit geschaffen werden. Auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert die Einhaltung der exakten steuerlichen Satzungsvorgaben, die ein Fachmann im Vorfeld prüfen sollte.