Rückwirkende Besteuerung
von: Jo ()
Datum: 28.11.2011
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die rückwirkende Besteuerung eines Vereins.
Ein Verein, der schon mehrere Jahrzehnte besteht, soll gemeinnützig eingetragen werden (e.V.). Bis jetzt wurde noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Über die Jahre hat sich jedoch einiges an Einnahmen angesammelt. Wenn man nun den Verein eintragen lässt und beim Finanzamt Gemeinnützigkeit beantragt, kann es dann sein, dass das FA die vergangenen Jahre überprüfen und Nachzahlungen einfordern wird?
Wie ist in dem Fall die beste Vorgehensweise?
Gruß,
Jo.