Re: Aufwandsspende
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.11.2011
Da die Leistungen in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschätsbetrieb genutzt werden, kommt ein Spendenabzug nicht in Frage.
An sonsten wäre der einfachste Weg eine Rechnung, auf deren Bezahlung die Firma dann verzichtet.