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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenquittung für Sachspenden
von: Claudia ()
Datum: 21.11.2011

Hallo,
wir, ein gemeinnütziger, eingetragener Verein bekommen von einer Firma Planen "geschenkt". Für diese Planen (Wert 200 EUR!) möchte die Firma nun eine Spendenquittung.
Ich war bisher der Meinung, dass die Firma über den Betrag eine Rechnung ausstellen muss, und ein Vermerk angebracht werden muss,dass auf den Betrag verzichtet wird, bzw. gespendet wird.
Die Firma kennt diese Vorgehensweise allerdings nicht, und meinte "sowas haben wir noch nie gemacht, braucht man nicht, ich sag euch den genauen Wert, ihr gebt mir die Spendenquittung und die Sache ist erledigt!"

Wie gehe ich nun richtig vor!?!?!
Ich kann ja nur eine Sachspendenquittung über einen bestimmten Betrag ausstellen, brauche ich hierzu keinen Nachweis über die Höhe!?

Vielen Dank vorab für die Antwort! :-)

Re: Spendenquittung für Sachspenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2011

Eine Rechnung (als Wertnachweis) muss bei einer Sachspende aus Betriebsvermögen nicht vorliegen.
Die Firma hat also Recht. Sie können hier ohne Weiteres eine Sachspendenbescheinigung ausstellen.

Re: Spendenquittung für Sachspenden
von: Sue ()
Datum: 14.06.2012

...kann ich in dieser Sache nochmal eine Nachfrage stellen?

Bei uns im Verein stellt sich eine ähnliche Frage.
Uns liegt jedoch eine reguläre Rechnung vor, auf dessen Bezahlung verzichtet wird, wenn wir eine Spendenquittung ausstellen.

Dürfen wir auf der Spendenquittung den Gesamtbetrag eintragen (Warenwert+Versand+Mehrwertsteuer) und ankreuzen: "...ist mit dem Entnahmewert bewertet".
Einerseits würde ich denken, dass der Entnahmewert ja nur die Ware an sich sein dürfte, oder was der Artikel die Firma kostet (MwSt dürfte ja eigentlich nicht anfallen)
Andererseits ist der Artikel für uns ja soviel Wert, wenn wir ansonsten den Rechnungsbetrag bezahlen würden.
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt?

Herzlichen Dank
Sue

Re: Spendenquittung für Sachspenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.06.2012

Hier handelt es sich um keine Sachspende, sondern um eine Geldspende. Auf der Spendenquittung wird angekreuzt, dass es sich um den Verzicht auf Aufwendungen handelt.
Bestätigt wird der Bruttobetrag (also inklusive Umsatzsteuer). Der Unternehmer muss diese abführen; es handelt sich um eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltiche Wertabgabe.