Re: Aufwandspauschalen
von: Ursula ()
Datum: 18.11.2011
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Hier noch einige Detailangaben zu meinem Fall:
Grundsätzlich heißt es in der Satzung, dass der Verein den Umweltschutz durch Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen etc. fördern und Betriebe über mögliche Förderungen von Umweltmaßnahmen informieren soll. Meines Erachtens zählt die vereinbarte Prüfungstätigkeit des Vereins, die zu einer Zertifizierung/Auszeichnung der Unternehmen im Zusammenhang mit umweltbewußten Handeln führt, nicht zu den primären Aufgaben/Zielen des Verein. Hier sollte eigentlich die "bloße" Hilfestellung im Vordergrund stehen. Angabegemäß gibt es jedoch keine Wettbewerber, die über die fachliche Kompetenz verfügen oder willens sind diese Tätigkeiten auszuüben. Die von Ihnen angesprochene Zwecknotwendigkeit ist auch nicht unbedingt gegeben, da der Verein neben dem Umweltschutz noch andere Ziele verfolgt und hieraus ausreichend Einnahmen erzielt.
Der Verein selbst würde diese Prüfungstätigkeit gerne dem ideelen Bereich zuzuordnen, da kein Überschuss angestrebt, sondern nur eine Rückerstattung der Auslagen erfolgt.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
U.