Re: Kosten Mitgliederversammlung
von: Goetze ()
Datum: 10.12.2011
Die geselligen Teile der Mitgliederversammlung sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Solange Sie die Grenzen der Umsatzsteuerpflicht von 17.500 € p.a. bzw. weniger als 35.000 € p.a. Einnahmen in allen wiGB zusammen haben, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen.
Der Verlust ist dem Grunde nach schädlich, weil Sie ihn mit Mitteln des ideellen Bereichs ausgleichen. Andererseits werden "Annehmlichkeiten" für Mitglieder nicht beanstandet, wenn ein Betrag von etwa 40,00 € je teilnehmendem Mitglied im Jahr nicht überschritten werden.