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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kosten Mitgliederversammlung
von: Mozart ()
Datum: 16.10.2011

Kurze Frage:

Wir bieten zur Mitgliederversammlung eine Nachmittagsfahrt an, wofür wir Geld einsammlen. Das kann ich doch noch bequem im idiellen Tatigkeitsbereich verbuchen, oder?

Bedanke mich schon einmal für die Antwort.

M. Mozart

Re: Kosten Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.11.2011

Wenn der gezahlte Betrag, eine Vergütung für die Fahrtkosten ist, fällt er nicht in den ideellen Bereich.

Re: Kosten Mitgliederversammlung
von: M. Mozart ()
Datum: 04.12.2011

Vielen Dank für die Antwort.

Leider weckt diese weitere Fragen, wohl dem Umstand meiner schlechten Fragestellung geschuldet.

Wir veranstalten nach unser MV immer ein kleines Abendprogramm. Dafür sammeln wir Geld ein. Leider sind weniger gekommen als angemeldet, so dass wir als Verein die Differenz ausglichen. Am Folgetag stellte sich die Situation ähnlich dar. Hier organisierten wir einen kleinen Busausflug und ein Mittagesses. Auch dieses Buchten wir enstprechend der Voranmeldung fest. Leider kamen nicht alle, so dass auch wir hier die Differenzu zahlten.

Wo buche ich das hin?. Das ist mein Problem. Leider habe ich noch so keine zufriedenstellende Lsg. gefunden.

Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

M. Mozart

Re: Kosten Mitgliederversammlung
von: Goetze ()
Datum: 10.12.2011

Die geselligen Teile der Mitgliederversammlung sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Solange Sie die Grenzen der Umsatzsteuerpflicht von 17.500 € p.a. bzw. weniger als 35.000 € p.a. Einnahmen in allen wiGB zusammen haben, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen.
Der Verlust ist dem Grunde nach schädlich, weil Sie ihn mit Mitteln des ideellen Bereichs ausgleichen. Andererseits werden "Annehmlichkeiten" für Mitglieder nicht beanstandet, wenn ein Betrag von etwa 40,00 € je teilnehmendem Mitglied im Jahr nicht überschritten werden.