Re: Besteuerung von Einzahlungen durch Mitglieder
von: Sebastian G. ()
Datum: 03.11.2011
Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Solche Einlagen der Mitglieder sind nicht
> körperschaftsteuerpflichtig. Selbst wenn es sich
> um Schenkungen handelt und nicht um rückzahlbare
> Anteile oder Darlehen, ergäbe sich bei der
> genannten Höhe wegen der Freibeträge keine
> Schenkungssteuer.
Vielen Dank!
Sehe ich das richtig, dass für einen Verein dann ganz genauso § 16 Abs. 1 ErbSchG angewandt werden kann? Der Verein wäre dann Steuerklasse III und hätte einen 20.000 Euro Freibetrag innerhalb von 10 Jahren?