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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Besteuerung von Einzahlungen durch Mitglieder
von: Sebastian ()
Datum: 15.10.2011

Wie werden denn freiwillige Einzahlungen von Vereinsmitgliedern in die Vereinskasse steuerlich berücksichtigt?

Wir planen die Gründung eines nicht gemeinnützigen Vereins und dabei würde gemeinsam mit der Gründung rund 8000 Euro als private Einzahlung direkt als Startkapital in die Vereinskasse fließen. Werden diese als "Gewinn" gewertet und sind diese dann steuerpflichtig im Sinne einer Körperschaftsteuer?

Viele Grüße,
Sebastian

Re: Besteuerung von Einzahlungen durch Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.10.2011

Solche Einlagen der Mitglieder sind nicht körperschaftsteuerpflichtig. Selbst wenn es sich um Schenkungen handelt und nicht um rückzahlbare Anteile oder Darlehen, ergäbe sich bei der genannten Höhe wegen der Freibeträge keine Schenkungssteuer.

Re: Besteuerung von Einzahlungen durch Mitglieder
von: Sebastian G. ()
Datum: 03.11.2011

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Solche Einlagen der Mitglieder sind nicht
> körperschaftsteuerpflichtig. Selbst wenn es sich
> um Schenkungen handelt und nicht um rückzahlbare
> Anteile oder Darlehen, ergäbe sich bei der
> genannten Höhe wegen der Freibeträge keine
> Schenkungssteuer.


Vielen Dank!

Sehe ich das richtig, dass für einen Verein dann ganz genauso § 16 Abs. 1 ErbSchG angewandt werden kann? Der Verein wäre dann Steuerklasse III und hätte einen 20.000 Euro Freibetrag innerhalb von 10 Jahren?

Re: Besteuerung von Einzahlungen durch Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.11.2011

Das ist richtig. Gemeinnützige Vereine sind aber von der Erschaftsteuer befreit.