Re: Kostenstellen
von: Goetze ()
Datum: 14.10.2011
Nach der Fragestellung dienen die Kostenstellen zugleich der Übersicht, ob ein vorgegebener Etat eingehalten wird. Wenn nicht verbrauchte Etat-Beträge auf das nächste Jahr übertragen werden sollen, bedarf es eines je nach Satzung Vorstands- oder Mitgliederversammlungs-Beschlusses, da von der Übertragung auch der Etat des Folgejahres betroffen ist.