SKR 49 Einnahmen aus Vermietung von Gegenständen
von: Tamatar ()
Datum: 10.10.2011
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben uns Pavillons und Biertischgarnituren angeschafft. Diese vermieten wir gelegentlich an andere Vereine. Die Rechnungen werden umsatzsteuerfrei (Kleinunternehmerregelung) ausgestellt. Welches Erlöskonto ist hier zu verwenden (SKR49). DANKE!
Herzliche Grüße
Tamatar