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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aberkennung der Gemeinnützigkeit
von: TWeiß ()
Datum: 28.09.2011

Liebe Nutzer,

das Finanzamt droht unserem Verein mit Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2008 bis 2010, da keine Durchschriften der Spendenbescheinigungen erstellt und die Ermittlung der Sachspendenwerte nicht festgehalten wurde.

Muss jetzt für 2011 die Gemeinnützigkeit neu beantragt werden oder können für dieses und die folgenden Jahre Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?

Re: Aberkennung der Gemeinnützigkeit
von: Bergmann ()
Datum: 17.04.2012

Aus dem AEAO Nr. 6 zu § 59 ergibt sich, dass nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit ein Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung (= Gemeinnützigkeitsbescheinigung) zu stellen ist. Das Finanzamt wird die vorläufige Bescheinigung aber nur erteilen, wenn der Verein die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit im gesamten Veranlagungszeitraum, der dem Zeitraum der Nichtgewährung folgt, voraussichtlich erfüllen wird. Da davon auszugehen, dass auch 2011 die Spendenabwicklung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, wird das Finanzamt frühestens ab 2012 eine vorläufige Bescheinigung ausstellen. Erst dann dürfen wieder Spendenbescheinigungen erteilt werden.

Re: Aberkennung der Gemeinnützigkeit
von: ugoetze ()
Datum: 18.04.2012

Wenn es gelingt, die Mängel zu beheben, kann die Aberkennung möglicherweise verhindert werden. Letztendlich ist die Aberkennung eine Billigkeitsentscheidung des Finanzamts.