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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Nicht abzugsf. Betriebsausgabe im Ideelle Bereich
von: Jenny Wren ()
Datum: 10.09.2011

Liebe Vereinsknowhow Forum,

ich mache die Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins im Bereich Wissenschaft und Forschung.
Der Verein hat nur Einnahmen aus dem Ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge).

Ich bin etwas verwirrt wie ich mit nicht abzugsfähige Betriebsausgaben umgehen soll. Sie dürfen das Einkommen nicht mindern aber Mitgliedsbeiträge sind sowieso Ertragsteuerfrei.
Bsp.
Wenn der Jahresüberschuss 100 € wäre. Die nicht abzugsfähige Ausgaben 1 000 € dann wäre steuerlich gesehen eine Überschuss von 1 100 € . Was hat das für eine Auswirkung? Die Mittel sind weg und Satzungsgemäß verwendet.

Ich stehe hier etwas auf dem Schlauch und würde mich sehr über einen Auskunft freuen.

Re: Nicht abzugsf. Betriebsausgabe im Ideelle Bereich
von: Frank ()
Datum: 11.03.2012

Bei der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben im ideellen Tätigkeitsbereich handelt es sich nicht um eine steuerliche Gewinnermittlung im Rahmen der Ermittlung von steuerpflichtigen Einkünften. Daher finden die Regelungen des Einkommensteuerrecht zur steuerlichen Gewinnermittlung im ideellen Tätigkeitsbereich keine Anwendung - damit auch nicht die Regelungen zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG.
Soweit Aufwendungen dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, sind sie in voller Höhe bei der Überschussermittlung abzuziehen.