Re: Nicht abzugsf. Betriebsausgabe im Ideelle Bereich
von: Frank ()
Datum: 11.03.2012
Bei der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben im ideellen Tätigkeitsbereich handelt es sich nicht um eine steuerliche Gewinnermittlung im Rahmen der Ermittlung von steuerpflichtigen Einkünften. Daher finden die Regelungen des Einkommensteuerrecht zur steuerlichen Gewinnermittlung im ideellen Tätigkeitsbereich keine Anwendung - damit auch nicht die Regelungen zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG.
Soweit Aufwendungen dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, sind sie in voller Höhe bei der Überschussermittlung abzuziehen.