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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnungsanschriften
von: Guenter Lambrecht ()
Datum: 09.07.2011

Zunehmend werden Gegenstände (Druckerpatronen, Papier, Flugscheine pp.) von Vereinsmitgliedern im Internet erworben. Die Rechnungen werden zumeist auf den Besteller ausgestellt und elektronisch übermittelt.
Ich kann diese Gegenstände jedoch als Vorsteuer abziehen. Kann ich das auch machen, wenn die Rechnungen eben nicht auf unseren Verein ausgestellt wurden (sondern auf den Besteller) und wenn der Rechnungsempfänger die Rechnung dann mit der Bitte um Kostenerstattung bei mir einreicht?
Vielen Dank

Re: Rechnungsanschriften
von: Goetze ()
Datum: 19.07.2011

Vorsteuern können nur abgezogen werden, wenn die Rechnungen auf den Verein ausgestellt sind.
Bei Beträgen bis 200,00 Euro ist dieses nicht erforderlich