Bußgelder
von: Franz ()
Datum: 29.06.2011
Guten Tag!
Vielleich kann mir jemand bei folgendem "Problem" behilflich sein oder seine Einschätzung dazu abgeben.
Eine gemeinnützige GmbH hat die Prävention und Suchthilfe für Betroffene, deren Angehörige und der Allgemeinheit zum Gesellschaftszweck. Klienten sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene.
Zur Finanzierung bekommt die Gesellschaft u.a. auch Bußgelder aus Strafverfahren zugewiesen. Soweit nur ein Bußgeld zu zahlen ist, stellen diese Einnahmen im ideellen Bereich dar; soweit kein Problem.
Meine Frage: Ändert sich hieran etwas, wenn das Gericht neben dem Bußgeld an die Gesellschaft dem Verurteilten auferlegt, zusätzlich einen Kurs oder eine Beratung bei der Gesellschaft zu belegen und insoweit von den üblich anfallenende Kursgebühren befreit ist? Ist hierin dann eine Gegenleistung seitens der gGmbH zu sehen, sodass diese Bußgelder dann im Zweckbetrieb zu erfassen sind?