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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchung Honorar an Schweizer Seminarleiter
von: Capricorna ()
Datum: 09.06.2025

Moin ihr Lieben,

ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage helfen, bei der ich mir sehr unsicher bin:

Unser gemeinnütziger deutscher Verein hatte ein Seminar durchgeführt, bei dem einer der Seminarleiter in der Schweiz ansässig ist. Leider wussten wir das vorher nicht; es gab nur ein paar Emails, keinen richtigen Vertrag im Vorfeld. (Lesson learned.)

Wir haben sein Honorar in seinem Namen auf seine Rechnung von den Teilnehmern eingesammelt und ihm ausbezahlt, für ihn also "nur" das Inkasso ausgeführt. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen zur Verbuchung:

Welche Anforderungen gibt es an die Rechnungsstellung? Sehe ich das richtig, dass hierbei Reverse Charge zum Tragen kommt? Muss der Verein jetzt eine VAT-ID beantragen? Muss ich eine Umsatzsteuer-Rein-Raus-Buchung machen?

Ich würde mich freuen, wenn uns hier jemand erleuchten könnte. Herzlichen Dank und einen schönen Rest-Feiertag! :)

Re: Verbuchung Honorar an Schweizer Seminarleiter
von: pfeffer ()
Datum: 09.06.2025

Wenn Sie das Honorar in seinem Namen und auf seine Rechnung eingenommen haben, ist das ein durchlaufender Posten und damit nicht umsatzsteuerbar. Es wird dann auch keine Rechnung gestellt.

Re: Verbuchung Honorar an Schweizer Seminarleiter
von: Capricorna ()
Datum: 09.06.2025

Ah, stimmt, das ergibt natürlich total Sinn! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht! Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)