Sachspenden Rückwirkend
von: NinaB./1892HILFT e.V. ()
Datum: 26.05.2025
Hallo lieber Herr Pfeffer,
Ihren Beitrag zu Sachenspenden habe ich gelesen, vielen Dank dafür. Wir sind in der Obdachenlosenhilfe in Berlin tätig und bekommen oft von einem Supermarkt Obst ,Gemüse und Waffeln.
Nun würde die Supermarktkette gerne einen Sachspende dafür, uns zwar rückwirkend bis 2020. Ich bin der Meinung, dass das nicht geht.Die bis 2023 Jahre sind in unserer Buchhaltung schon abgeschlossen. Ist das korrekt ?
Wie buche ich das in unsere EÜR ? Wie eine Ausgabe und was ist das Gegenkonto ? Erstattungverzicht ? Ich zahle ja nichts aus.
Vielen Dank für einen Hinweis, ganz liebe Grüße aus Berlin