Re: Sachspenden
von: pfeffer ()
Datum: 12.05.2025
- Muss es eine genaue Aufstellung der bereitgestellten Farben und deren Preis geben.
# Ja, die gespendete Sache muss genau beschrieben sein
- Die Spendenquittung kann nur über den Nettowert der/des Farben/Angebots ausgestellt werden.
# Nein, das ist brutto, wenn der Maler umsatzsteuerpflichtig ist. Es handelt sich um eine sog. unentgeltliche Wertabgabe, die umsatzsteuerpflichtig ist.
- Der Maler muss seinerseits Umsatzsteuer zahlen. Muss er das auf den Spendenwert (Nettowert), oder auf den Einkaufs-/Wiederbeschaffungswert, oder auf den Abschreibewert machen?
# Auf den Buchwert.
Der Maler hat uns beim Anstreichen geholfen. Wäre es für den Maler von Vorteil, wenn wir die geleistete Arbeitszeit als Sachspende bescheinigen?
# Das ist keine Sach,- sondern eine Leistungsspende (Sonderform der Geldspende)
Was für Konsequenzen hätte das für uns als Verein und für den Maler?
# Das wird steuerlich so behandelt, als hätte der Maler eine Rechnung gestellt und den Rechnungsbetrag zurückgespendet.