Re: Welchen Wert setze ich bei der Entnahme aus dem Unternehmen an?
von: H. Rudolf ()
Datum: 25.04.2025
pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bei Spenden aus Betriebsvermögen darf der Buchwert
> angesetzt werden. Das ist der Anschaffungs- bzw.
> Herstellungspreis abzüglich Abschreibungen bzw.
> Wertkorrekturen. Hier also 200 €.
Ok, das heißt also, dass Wertsteigerungen (aufgrund Marktpreisschwankungen usw.) außer Acht bleiben?
Und vermutlich auch, wenn der Wert zum Entnahmezeitpunkt sogar unter dem Einkaufspreis liegen würde, selbst dann nimmt man den Einkaufspreis, oder?
Wie gesagt: In vorliegenden Fall handelt es sich um keine Anlagegüter, deshalb kann es auch keine Abschreibung geben eigentlich.
Höchstens vermutlich, wenn es sich bspw. um verderbliche Waren (Nahrungsmittel o.ä.) handeln würde, dann gäbe es wohl ne Sonderabschreibung, denke ich...