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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rückzahlung von Aufwandsentschädigung
von: Melanie Werkmeister ()
Datum: 25.04.2025

Hallo,habe da mal eine Frage,
Meine Tochter hat bis 12/2024 im Verein geholfen und monatlich dafür 43€bekommen.
Ab Januar 2025 konnte sie wegen ihrer Ausbildung nicht mehr helfen,welches dem Verein auch mitgeteilt wurde.
Nun kam eine Aufforderung für Februar, März und April die gezahlte Aufwandsentschädigung dem Verein zurück zu bezahlen, weil versäumt wurde die Zahlungen zu stornieren!
Muss das Geld zurück überwiesen werden oder ist das einfach Pech für den Verein?
Würde mich sehr über eine Rückmeldung
freuen.
MfG
M.Werkmeister

Re: Rückzahlung von Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 25.04.2025

Wenn die Zahlungen trotz Kündigung versehentlich weiter erfolgten, hat der Verein einen Rückzahlungsanspruch nach den Grundsätzen zur ungerechtfertigten Bereicherung.