Helferfest
von: Burschenverein ()
Datum: 18.04.2025
Hallo ich habe eine Frage,
wir sind ein eingetragener Verein aber nicht gemeinnützig. Nun gibt es Ausgaben für z.B. Helfer der Feste wie Verpflegung, Pizza usw. Wenn diese Beträge die 60,- Grenze für Mitglieder des BV übersteigen gilt hier das gleiche wie für gemeinnützige Vereine (Mitgliederpflege max. 60,-) oder wie wird so etwas verbucht? Auch gibt es bei uns manchmal Geschenke für den Vorstand z.B. gilt hier ebenso die Grenze von EUR 35,- Geschenke.
Vielen Dank!