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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende
von: 31442 ()
Datum: 15.04.2025

Hallo,
in meinem Verein, welcher ein nicht-gemeinnütziger Idealverein ist, führen wir regelmäßig Bildungsveranstaltungen durch, die weder vordergründig gesellig noch Arbeitstreffen sind und zur Erfüllung des Satzungszwecks durchgeführt werden. Um eine bessere soziale Teilhabe zu ermöglichen ist geregelt, dass einfache Teilnehmende der Veranstaltungen ihre Fahrtkosten (echter Aufwand) erstattet bekommen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dies im SKR 42 eher auf 63040 Veranstaltungskosten zu erfassen wäre? Es sind an sich Reisekosten, nur in meinem Verständnis ist das Konto 66630 Reisekosten Fahrtkosten eher für Reisekosten für Vorstände und Mitarbeitende gedacht.

Viele Grüße und danke für die gute informative Arbeit @Herr Pfeffer!

Re: Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende
von: pfeffer ()
Datum: 15.04.2025

Werden denn mit den Veranstaltungen Einnahmen erzielt?

Re: Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende
von: 31442 ()
Datum: 15.04.2025

Mit den Veranstaltungen werden keine Einnahmen erzielt.

Re: Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende
von: pfeffer ()
Datum: 16.04.2025

Die Kontenklasse 6 bilden im SKR42 eigentlich die betrieblichen Personalkosten ab. Diese Reisekosten gehören aber in den ideellen Bereich. Aber hier trennt der SKR42 nicht über die Konten.
Entscheidend ist, dass die Ausgaben in den ideellen/nichtunternehmerischen Bereich fallen und dafür die entsprechende Kostenstellen verwendet wird.