Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende
von: 31442 ()
Datum: 15.04.2025
Hallo,
in meinem Verein, welcher ein nicht-gemeinnütziger Idealverein ist, führen wir regelmäßig Bildungsveranstaltungen durch, die weder vordergründig gesellig noch Arbeitstreffen sind und zur Erfüllung des Satzungszwecks durchgeführt werden. Um eine bessere soziale Teilhabe zu ermöglichen ist geregelt, dass einfache Teilnehmende der Veranstaltungen ihre Fahrtkosten (echter Aufwand) erstattet bekommen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dies im SKR 42 eher auf 63040 Veranstaltungskosten zu erfassen wäre? Es sind an sich Reisekosten, nur in meinem Verständnis ist das Konto 66630 Reisekosten Fahrtkosten eher für Reisekosten für Vorstände und Mitarbeitende gedacht.
Viele Grüße und danke für die gute informative Arbeit @Herr Pfeffer!