Re: Zweckbetrieb oder wirtschaftlich
von: pfeffer ()
Datum: 14.04.2025
Diese Gebühr weise ich im wirtschaftlichen Bereich aus, oder?
# Nein, der Verein ist ja gemeinnützig und sammelt die Spenden nicht gewerblich. Es sind also Einnahmen des ideellen Bereichs.
In dem Sinn sind die 1% auch keine "Gebühr", sondern einfach Mittel, die Verein einbehält. Es wird also bei der Erfassung der Einnahmen nicht unterschieden zwischen Spenden und "Gebühr".
Ich muss dann doch eine Sachkontenumbuchung zu Lasten der Spendeneinnahmen vornehmen.
# Nein. Das wird nicht gebucht, weil es einfach nicht verwendete Spenden sind. Man könnte allenfalls, falls der Betrag eine nennenswerte Höhe erreicht, eine freie Rücklage ausweisen.