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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
EÜR
von: Windeater ()
Datum: 14.04.2025

Hallo in die Runde!

wir haben eine Rechnung irrtümlich zweimal überwiesen. Der doppelt gezahlte Betrag wurde auf unser Konto zurücküberwiesen.

Man darf in der EÜR ja nicht saldieren, sondern muss für jedes Konto die einnahmen sowie die Ausgaben ausweisen. Wie benenne ich diese Rücküberweisung in der EÜR am sinnvollsten?

Vielen Dank,
Windeater

Re: EÜR
von: pfeffer ()
Datum: 14.04.2025

Das sollte nicht unter das Saliderungsverbot fallen, weil hier ja nicht Aufwendungen und Erträge verrechnet werden.

Re: EÜR
von: Windeater ()
Datum: 14.04.2025

Danke