EÜR
von: Windeater ()
Datum: 14.04.2025
Hallo in die Runde!
wir haben eine Rechnung irrtümlich zweimal überwiesen. Der doppelt gezahlte Betrag wurde auf unser Konto zurücküberwiesen.
Man darf in der EÜR ja nicht saldieren, sondern muss für jedes Konto die einnahmen sowie die Ausgaben ausweisen. Wie benenne ich diese Rücküberweisung in der EÜR am sinnvollsten?
Vielen Dank,
Windeater