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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Stickeralbum zum Vereinsjubiläum Zweckbetrieb oder Wirtschaftlicher Betrieb
von: Limnel ()
Datum: 08.04.2025

Guten Abend,

wir (gemeinnütziger Sportverein) feiern dieses Jahr unser 60-jähriges Bestehen und verkaufen in diesem Rahmen ein Stickeralbum mit integrierter Festschrift. Für das Album haben wir Spenden erhalten, wofür dann der Name oder das Logo der Spender abgedruckt wurde. Da das ja keine Werbung ist und keinen Link zur Homepage oder ähnliches enthält, sind diese Spenden ja ideeller Bereich oder?
Wie verhält es sich mit den Einnahmen für das "leere" Stickeralbum mit Festschrift?
Und wie ist es mit den dazugehörigen Stickern (Bilder von unseren Mitgliedern, wie man es von den Panini-heften kennt)? Diese verkaufen wir Packweise extra.

Meiner Einschätzung nach wären Album und Sticker Zweckbetrieb, da wir hier ja nicht in Konkurrenz zu anderen Unternehmen treten, da dieses Album und Sticker ja nur von uns verkauft werden. Oder ist das anders zu bewerten?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Stickeralbum zum Vereinsjubiläum Zweckbetrieb oder Wirtschaftlicher Betrieb
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2025

Ich glaube nicht, dass eine Festschrift bei einem Sportverein dem Zweckbetrieb zugeordnet werden kann, weil hier ja anders als z.B. bei Wissenschaft und Forschung kein Bezug zur Satzungstätigkeit besteht. Das Wettbewerbskriterium spielt dann keine Rolle mehr.

Wenn die Nennung der Spender "ohne besondere Hervorhebung" erfolgt, schließt das den Spendenabzug nicht aus. Es kommt darauf an, wie die Name und Logo der Spender abgedruckt wird.