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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung Fahrten zum Vereinsgebäude
von: C.Schramm ()
Datum: 04.04.2025

Hallo Herr Pfeffer,

unser Vereinsvorstand eines nicht gemeinnützigen Vereins soll 30 Cent pro gefahrenen Kilometer erhalten, dabei handelt es sich um Fahrten von der eigenen Wohnung zum Vereinsgebäude, der Vorstand erhält bislang keine weitere Vergütung. Die Mitgliederversammlung hat dem zugestimmt. Gibt es steuerlich hier etwas zu beachten und/oder wäre es vorteilhafter wenn man nur die Entfernungskilometer erstattet?

Vielen lieben Dank für Ihre Mühen und herzliche Grüße

Re: Erstattung Fahrten zum Vereinsgebäude
von: pfeffer ()
Datum: 04.04.2025

Die Fahrkostenpauschale kann m.E. nicht angwendet werden, weil kein Dienstverhältnis vorliegt und damit keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
I.d.R. wird aber eine solche Pauschalierung nicht zu beanstanden sein, weil sie die tatsächlichen Fahrkosten nicht überschreiten wird. Man sollte aber darstellen können, dass das ungefähr passt, also nicht wesentlich mehr erstattet wird als die tatsächlichen Kosten. Eine geringfügige Überschreitung wäre kein Problem, weil damit Sonstige Einkünfte vorliegen, für die nach § 22 EStG ein Freibetrag von 256 € pro Jahr besteht.

Re: Erstattung Fahrten zum Vereinsgebäude
von: C.Schramm ()
Datum: 04.04.2025

super, vielen vielen Dank!

Re: Erstattung Fahrten zum Vereinsgebäude
von: Heitschi ()
Datum: 07.04.2025

wenn ich kurz zwischen fragen dürfte, bedeutet das, dass man Mitgliedern die Fahrtkosten zum Vereinsgelände auch erstatten kann....wenn Sie zu einem Arbeitseinsatz kommen?

Und noch eine 2. Frage: Wenn der Vorstand ein Gehalt vom Verein erhält, dürfen aber nur noch die 30 Cent pro Entfernungskilometer gezahlt werden, oder?

Danke schön und sonnige Grüße :)

Re: Erstattung Fahrten zum Vereinsgebäude
von: pfeffer ()
Datum: 07.04.2025

wenn ich kurz zwischen fragen dürfte, bedeutet das, dass man Mitgliedern die Fahrtkosten zum Vereinsgelände auch erstatten kann....wenn Sie zu einem Arbeitseinsatz kommen?

# Ja, hier gilt das oben Gesagte.

Und noch eine 2. Frage: Wenn der Vorstand ein Gehalt vom Verein erhält, dürfen aber nur noch die 30 Cent pro Entfernungskilometer gezahlt werden, oder?

# Nein. Hier liegt ja ein Arbeitsverhältnis vor und da gilt, dass die Fahrkosten zur ersten Arbeitsstätte nicht steuerfrei erstattet werden können. Es wäre nur eine Pauschalbesteuerung möglich.