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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden Baumaßnahmen
von: Jonas11 ()
Datum: 01.04.2025

Wir planen gerade eine Baumaßnahme, bei der die beteiligten Handwerksbetrieb schon signalisiert haben, dass sie bereit sind zu spenden.
Jetzt stellen wir uns die Frage, welche Möglichkeiten es dabei gibt und wie dies sauber und korrekt durchgeführt werden, dass es auch im Sinne des Finanzamtes ist und es dabei keine Probleme gibt.
Dabei sind wir uns teilweise unsicher, daher unsere Fragen:

1) Der Handwerksbetrieb rechnet seine Leistungen ganz normal über eine Rechnung ab. Und danach spendet er einen Betrag X. Dürfen wir als Verein dann eine Spendenbescheinigung (Geldspende) ausstellen, auch wenn Rechnungsstellung/Zahlung und Spende zeitlich nahe beieinander liegen? Weil Freiwilligkeit liegt ja vor, oder gibt es hier Bedenken?
Darf der Spendenbetrag gleich hoch sein wie der Rechnungsbetrag?

2) Der Handwerksbetrieb stellt seine Leistungen in Rechnung mit dem Vermerk "die Rechnung wird bei Erteilung einer Spendenbescheinigung um den Betrag X gemindert". Dabei entsteht doch eine Gegenleistung und die Vorgaben für eine Spendenbescheinigung sind nicht mehr gegeben oder?

3) Falls es sich um eine reine Materialspende handelt, muss keine Rechnung gestellt werden und es kann direkt eine Sachspendenbescheinigung erstellt werden, richtig? Was müssen wir für die Sachspendenbescheinigung dann mit dokumentieren? Unterlagen zur Wertermittlung wie Einkaufs-Rechnungen oder so?
Entspricht der Betrag der Sachspende dem Netto- oder Bruttowert des gespendeten Materials?

Vielen Dank Vorab!

Re: Spenden Baumaßnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2025

1) Der Handwerksbetrieb rechnet seine Leistungen ganz normal über eine Rechnung ab. Und danach spendet er einen Betrag X. Dürfen wir als Verein dann eine Spendenbescheinigung (Geldspende) ausstellen, auch wenn Rechnungsstellung/Zahlung und Spende zeitlich nahe beieinander liegen?

# Ja, er erhält ja keine Leistungen vom Verein.

Weil Freiwilligkeit liegt ja vor, oder gibt es hier Bedenken?

# Nein.

Darf der Spendenbetrag gleich hoch sein wie der Rechnungsbetrag?

# Ja, auch da gibt es keine Bedenken.

2) Der Handwerksbetrieb stellt seine Leistungen in Rechnung mit dem Vermerk "die Rechnung wird bei Erteilung einer Spendenbescheinigung um den Betrag X gemindert". Dabei entsteht doch eine Gegenleistung und die Vorgaben für eine Spendenbescheinigung sind nicht mehr gegeben oder?

# Nein, aber für einen nicht berechneten Betrag kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Es fehlt dann beim Spender der Vermögensabfluss.

3) Falls es sich um eine reine Materialspende handelt, muss keine Rechnung gestellt werden und es kann direkt eine Sachspendenbescheinigung erstellt werden, richtig? Was müssen wir für die Sachspendenbescheinigung dann mit dokumentieren? Unterlagen zur Wertermittlung wie Einkaufs-Rechnungen oder so?

# Ja, sie brauchen einen Nachweis über den Wert. Den kann aber das Unternehmer ausstellen.
Es wird den Buchwert angeben, also die eigenen Anschaffungskosten.

Entspricht der Betrag der Sachspende dem Netto- oder Bruttowert des gespendeten Materials?