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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsentschädigung
von: Frieda ()
Datum: 31.03.2025

Wie handhabe ich am besten folgenden (künftigen) Fall:

DIe Touristinformation der Stadt bietet Führungen an, die wir als Stadtgeschichtsverein durch ein Vereinsmitglied realisieren. Dafür bekommen wir 100 EUR, die wir mit dem Mitglied (Aufwandsentschädigung) teilen wollen.

Vorgehen?

Wir schreiben der Stadt eine Rechnung als Kleinunternehmer über den Betrag von 100 EUR.
Sind das Umsatzerlöse im Zweckbetrieb?
Buchung? #6500 (SKR49) Umsatzerlöse

Wie zahle ich dem Vereinsmitglied seinen Anteil aus? Er kann mir keine Rechnung schreiben. Reicht eine Ausgabenquittung mit Bezug auf die Ausgangsrechnung mit der Stadt.
Buchung? #6715 (SKR49) Aushilfslöhne (wie Ehrenamtliche Tätigkeit)

Oder muss es ganz anders verbucht werden? Welche Möglichkeiten oder Vorschriften gibt es dazu? Oder müssen Honorarverträge geschlossen werden?

Viele Grüße
Ute (Frieda)

Re: Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2025

Wir schreiben der Stadt eine Rechnung als Kleinunternehmer über den Betrag von 100 EUR.

# Genau.

Sind das Umsatzerlöse im Zweckbetrieb?
Buchung? #6500 (SKR49) Umsatzerlöse

# Ja.

Wie zahle ich dem Vereinsmitglied seinen Anteil aus? Er kann mir keine Rechnung schreiben. Reicht eine Ausgabenquittung mit Bezug auf die Ausgangsrechnung mit der Stadt.
Buchung? #6715 (SKR49) Aushilfslöhne (wie Ehrenamtliche Tätigkeit)

# Ja, das wäre die einfachste Lösung.

Oder müssen Honorarverträge geschlossen werden?

# Ein Vertrag ist immer gut, aber es wäre kein Dienstvertrag, sondern ein Ehrenamtsvertrag (unentgeltiche Geschäftsbesorgung), wenn auf Basis der Ehrenamtspauschale bezahlt wird.

Re: Aufwandsentschädigung
von: Frieda ()
Datum: 31.03.2025

Herzlichen Dank.