Wie verbucht man Pfand-Erstattungen in der EÜR?
von: Herbie75 ()
Datum: 25.03.2025
Hallo,
im Rahmen des Zweckbetriebs erhalten die Mitglieder u.a. Getränke als Annehmlichkeiten, also kostenlos.
Wir sind Einnahmenüberschussrechner.
Eigentlich müsste man das Pfand auf ein extra Konto bzw. auf Durchlauf buchen.
Es ist allerdings so, dass wir den Bestand am 31.12. nicht "bewerten", also keine Bestandsveränderung buchen. Niemand würde sich die Mühe machen, das Pfand zu zählen usw.
Von daher macht das Extra-Verbuchen des Pfands eigentlich auch keinen Sinn, weil das Durchlaufkonto nie ausgeglichen wäre.
Beim Getränkeeinkauf buchen wir daher den gesamten Einkauf inkl. Pfand auf Aufwand.
Es gibt aber Situationen, in denen mehr zurückgebracht als gekauft wird. Dann bekommen wir also eine Erstattung.
Meine Frage wäre daher: Wie verbuche ich am besten die Erstattungen?
Einfach auf das Aufwandskonto im Haben buchen? Es sieht natürlich etwas merkwürdig aus, wenn die Aufwendungen so geschmälert werden...
Oder ist zu empfehlen, Pfanderlöse als Umsatz im Wirtschaftlichen GB zu buchen?
Danke für Eure Antwort!
Herbert