Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: Hissler René ()
Datum: 12.04.2025
pfeffer schrieb:
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> Das kommt darauf an, wofür sie eingesetzt wurden.
HINWEIS zur Sozialversicherung:
wenn die Einsatzzeit unter 70 Arbeitstage im Jahr umfasst - ist nur eine Anmeldung bei der Minijobzentrale erforderlich ! die 31,4% Abgaben fallen nicht an !