Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: erika Knobling ()
Datum: 25.03.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir haben für unsere Karnevalsveranstaltungen Minijobber beschäftigt.
Kann ich das über das Konto 2551 Löhne und Gehälter oder muss das
im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 8000 buchen.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Erika Knobling

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2025

Das kommt darauf an, wofür sie eingesetzt wurden.

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: erika Knobling ()
Datum: 26.03.2025

Sie werden als Bedienungen benötigt
Essen und Getränke an die Tische bringen

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 26.03.2025

Dann fallen die Kosten in den steuerpflichtigen Bereich (8000).

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: erika Knobling ()
Datum: 31.03.2025

dann kann ich das Konto 8321 nehmen
welchen Steuersatz muss ich nehmen?

Danke für Ihre Antwort.

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2025

Welche Steuer meinen Sie jetzt?

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: Hissler René ()
Datum: 12.04.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das kommt darauf an, wofür sie eingesetzt wurden.

HINWEIS zur Sozialversicherung:
wenn die Einsatzzeit unter 70 Arbeitstage im Jahr umfasst - ist nur eine Anmeldung bei der Minijobzentrale erforderlich ! die 31,4% Abgaben fallen nicht an !

Re: Aushilfen Minijobber bei Veranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 13.04.2025

Eine direkte Anmeldung bei der Minijob-Zentrale gibt es nur für private Arbeitgeber. Vereine müssen die Meldung über das SV-Meldeportal machen. Das Meldeverfahren macht also keinen wesentlichen Unterschied zu anderen Beschäftigungen. Es ist eine Arbeitgebernummer erforderlich.