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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Quersubvention
von: C.Schramm ()
Datum: 24.03.2025

Guten Tag,

wir haben einen nicht gemeinnützigen Verein. Dieser hat Einnahmen bzw. einen Überschuss aus dem ideellen Bereich in 2024 in Höhe von 12.000 Euro, aus dem wirtschaftlichen Bereich resultiert ein Verlust in Höhe von 20.000 Euro. Das wird sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Könnte man hier eine Quersubvention unterstellen und könnte das steuerliche oder vereinsrechtliche Konsequenzen haben, schließlich werden unversteuerte Einnahmen zur Kostendeckung des wirtschaftlichen Bereichs verwendet. Da die Höhe nicht unerheblich ist, wollte ich Sie gerne um Rat fragen, oder eventuell haben Sie auch eine Literaturempfehlung für uns.

Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz!
Viele Grüße und eine schöne Woche.

Re: Quersubvention
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2025

Da der Verein nicht gemeinnützig ist, hat die Mittelverwendung selbst steuerlich keine Folgen.
Die Frage wäre allenfalls, wie der Verlust entstanden ist. Hier wären vergünstigte Leistungen an die Mitglieder ein Problem, das steuerliche Folgen nach sich ziehen könnte.
Vereinsrechtliche Fragen sind hier eine vereinsinterne Angelegenheit. D.h. nur die Mitgliederversammlung kann Ansprüche gelten machen.

Re: Quersubvention
von: C.Schramm ()
Datum: 24.03.2025

Vielen Dank für Ihre Antwort. Vergünstigte Leistungen könnten vorliegen, alle Mitglieder zahlen den gleichen Betrag.

Die Verluste im wirtschaftlichen Bereich entstehen dadurch, dass die Einnahmen die Kosten nicht decken, die "unechten Mitgliedsbeiträge" sind hier zu niedrig angesetzt. Während die "echten Mitgliedsbeiträge" zu hoch angesetzt sind. Also eine "zu" hohe Aufnahmegebühr verlangt wird.

Hier werden also umsatzsteuerfreie und körperschafsteuerfreie Einnahmen erzeugt, die dann zur Kostendeckung des wirtschaftlichen Bereichs verwendet werden.

Ich habe hier ein großes Störgefühl. Bei einer vergünstigen Leistung hätten wir dann vga´s bei den Mitgliedern und die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage müsste evtl. angepasst werden, sehe ich das richtig?
Also sollte man dem Verein empfehlen, die echten Mitgliedsbeiträge zu reduzieren und die unechten Mitgliedsbeiträge zu erhöhen?

Vielen herzlichen Dank nochmal!

Re: Quersubvention
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2025

Eine vergünstigte Leistung kann eine vGA sein. Wenn die Mitglieder aber durch Beitragszahlungen diese Deckungslücke füllen, läge ja im Zweifel auch eine verdeckte Einlage vor. Deswegen sehe ich da soweit kein Problem.
Die Frage wäre eher, ob der Betriebsausgabenabzug korrekt ist. Eventuell können also nicht alle Ausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dort auch als Kosten abgezogen werden, weil sie in Wirklichkeit durch den nichtwirtschaftlichen Bereich verursacht sind.
Umsatzsteuerlich wäre die Sache noch einmal anders zu betrachten, weil hier evtl. die Regelung zu Mindestbemessungsgrundlage greift.

Re: Quersubvention
von: C.Schramm ()
Datum: 25.03.2025

Vielen Dank, damit haben Sie mir sehr geholfen!

Viele Grüße