Re: Quersubvention
von: C.Schramm ()
Datum: 24.03.2025
Vielen Dank für Ihre Antwort. Vergünstigte Leistungen könnten vorliegen, alle Mitglieder zahlen den gleichen Betrag.
Die Verluste im wirtschaftlichen Bereich entstehen dadurch, dass die Einnahmen die Kosten nicht decken, die "unechten Mitgliedsbeiträge" sind hier zu niedrig angesetzt. Während die "echten Mitgliedsbeiträge" zu hoch angesetzt sind. Also eine "zu" hohe Aufnahmegebühr verlangt wird.
Hier werden also umsatzsteuerfreie und körperschafsteuerfreie Einnahmen erzeugt, die dann zur Kostendeckung des wirtschaftlichen Bereichs verwendet werden.
Ich habe hier ein großes Störgefühl. Bei einer vergünstigen Leistung hätten wir dann vga´s bei den Mitgliedern und die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage müsste evtl. angepasst werden, sehe ich das richtig?
Also sollte man dem Verein empfehlen, die echten Mitgliedsbeiträge zu reduzieren und die unechten Mitgliedsbeiträge zu erhöhen?
Vielen herzlichen Dank nochmal!