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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende von e.V. an Kinderschutzbund
von: Andre H. ()
Datum: 23.03.2025

Guten Morgen zusammen,

unser Fussball-Verein plant ein kleines Frühjahrsfest mit sozialem Hintergrund. Wir haben einiges an Materialien / Klamotten etc. zu Weitergabe an bedürftige Personen gesammelt. Zudem wollen wir den Verkaufserlös aus dem Grill und Waffelverkauf an den Kinderschutzbund e.V. Spenden.
Wir sind aktuell in der Kleinunternehmerregelung, also Umsatzsteuer befreit.
Wie gehen wir mit der Spende vor? Auf welchen Zweig setze ich die Ausgabe im Kontenbereich? Ideeller Bereich? Es ist ja kein Wirtschafts-, oder Zweckbetrieb.

Danke

Re: Spende von e.V. an Kinderschutzbund
von: pfeffer ()
Datum: 23.03.2025

Die Spenden an den Kinderschutzbund ist kein Problem, weil eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO.
Anders die Sammlung für bedürftige Personen. Das wäre nur bei mildtätigen Zwecken satzungsgemäß. Ich würde das deswegen formal nicht über den Verein laufen lassen. Insbesondere können dann keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.