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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
E-Rechnung Empfang
von: A. Dürer ()
Datum: 19.03.2025

Hallo,

wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein; alle bekannten Grenzen unterschreiten wir.

Es geht mir im Folgenden rein um den Empfang von E-Rechnungen, nicht den Versand, weil wir hier sicher nicht drunterfallen.
Ich habe mich schon soweit über den Empfang informiert, verstehe es aber nicht wirklich.

a) Wir erhalten bspw. eine Eingangs-Rechnung im PDF-Format.
Kann es denn sein, dass in Zukunft PDF-Rechnungen dann irgendwann gar nicht mehr erlaubt sein werden, sondern nur durch ein solches bestimmtes Format ersetzt werden?

b) Oder verwechsle ich hier etwas und dieses spezielle Format ist im PDF selbst bereits enthalten?

c) Bislang haben wir seit längerer Zeit eine Vereinsmailadresse und erhalten über diese unsere Rechnungen im PDF-Format.
Müssen wir denn nun in jedem Fall diese PDF-Rechnung in einer Software "einspielen"?
Oder müssen wir nur dann "einspielen", wenn wir diese in einem anderen Format als PDF erhalten?
Bzw. ist diese Verpflichtung bereits dann gewährleistet, wenn man über eine solche Mailadresse verfügt?

d) Sind wir denn aufgrund der Änderung bzgl. E-Rechnung verpflichtet, eine Software zu nutzen, um die Rechnung "einzuspielen"? Oder wenn nein: wann würde die Pflicht denn einsetzen?

Re: E-Rechnung Empfang
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2025

a) Wir erhalten bspw. eine Eingangs-Rechnung im PDF-Format.
Kann es denn sein, dass in Zukunft PDF-Rechnungen dann irgendwann gar nicht mehr erlaubt sein werden, sondern nur durch ein solches bestimmtes Format ersetzt werden?

# Ja, bisherige PDF-Rechnungen bleiben nur im Sonderfall zulässig: Bei Kleinbetragsrechnungen, Kleinunternehmern und bei Steuerbefreiungen

b) Oder verwechsle ich hier etwas und dieses spezielle Format ist im PDF selbst bereits enthalten?

Es gibt ein hybrides E-Rechnungsformat, bei dem die E-Rechnungsmerkmale in ein PDF eingebettet sind.

Müssen wir denn nun in jedem Fall diese PDF-Rechnung in einer Software "einspielen"?

# Nein.

Bzw. ist diese Verpflichtung bereits dann gewährleistet, wenn man über eine solche Mailadresse verfügt?

# Es muss kein eigenes Postfach verwendet werden. Die E-Rechnungen müssen halt empfangern werden und das wird meist per E-Mail geschehen.

Sind wir denn aufgrund der Änderung bzgl. E-Rechnung verpflichtet, eine Software zu nutzen, um die Rechnung "einzuspielen"?

# Nein, Sie müssen sie nur lesen können. Beim X-Rechnungsformat ist dazu eine spezielle Software erforderlich.