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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kinogutscheine als Spende
von: carsten.eider@mtv-kreuznach.de ()
Datum: 17.03.2025

Hallo,

im Rahmen unserer Fastnachtsveranstaltungen erhalten die Tanzgruppen immer (Dankeschön-)Spenden im Form von Gutscheinen für Eis / Kino.
Der Spender wird bei der Übergabe auf der Bühne einmalig genannt.

Für diese Spenden stellen wir eine Sachspendenquittung, natürlich nach Vorlage des entsprechenden Originalbeleges aus.

Ist das formal so richtig?

Re: Kinogutscheine als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 17.03.2025

Ja, die Verwendung der Spenden muss aber im Rahmen der Satzungszwecke bleiben. Hier wären das Annehmlichkeiten.

Re: Kinogutscheine als Spende
von: carsten.eider@mtv-kreuznach.de ()
Datum: 17.03.2025

pfeffer schrieb:
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> Ja, die Verwendung der Spenden muss aber im Rahmen
> der Satzungszwecke bleiben. Hier wären das
> Annehmlichkeiten.


Danke für den Hinweis.

An der gleichen Veranstaltung gibt es auch eine Fotobox eines Vereinsmitgliedes. Es entstehen keine direkten Kosten. Die Kosten der ausgedruckten Bilder werden auch als Sachspende eingereicht.
Wie wäre hier der zu verwendende Satzungszweck?

Re: Kinogutscheine als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 17.03.2025

Auch das können Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederpflege sein.