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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: DasSams ()
Datum: 13.03.2025

Hallo,
unser Verein sammelt auch Spenden für Dritte. Wir haben vereinbart, dass wir diese Gelder verwalten und zahlen immer dann, wenn uns der Spendenempfänger die Rechnung eines anderen vorlegt, entweder direkt an den Spendenempfänger oder an den Rechnungssteller.
Die eingenommenen Spenden buche ich auf das Sachkonto Spenden. Welches Konto muss ich ansprechen, wenn ich die Begleichung von Rechnungen aus diesen zweckgebundenen Spenden buche? Als Mittelabfluss auf dem Konto Spenden, oder muss ich einen Sachkontentausch vornehmen und z.B. gegen Kfz-Instandhaltung buchen?
Danke
DasSams

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Was heißt "Spende für Dritte"? Das kann auch ein durchlaufender Posten sein.
Oder nehmen Sie die Spenden im eigenen Namen ein und geben dann Mittel an andere Einrichtungen weiter?
Dann wäre das Gegenkonto "hingegebene Spenden".

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: DasSams ()
Datum: 14.03.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was heißt "Spende für Dritte"? Das kann auch ein
> durchlaufender Posten sein.
> Oder nehmen Sie die Spenden im eigenen Namen ein
> und geben dann Mittel an andere Einrichtungen
> weiter?
> Dann wäre das Gegenkonto "hingegebene Spenden".

Wir rufen zu Spenden für bestimmte Personen/Einrichtungen auf.
Diese Spenden sind also zweckgebunden.
Wir verwalten diese Spenden und zahlen auf Zuruf des Spendenempfängers z. B. Rechnungen.

Diese zweckgebundenen Einnahmen verbuchen wir bisher über „Spenden mit ZB“ unser Kontenplan gibt nichts anderes her, aber wir werden das Programm wechseln. „hingegebene Spenden“ gibt es in dem Kontenplan gar nicht.

Im Grunde müsste man diese zweckgebundenen Spenden wie Fremdkapital behandeln, oder?

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Wenn Ihr Verein die Spendenbescheingungen ausstellt, sind hier zwei verschieden Fälle zu beachten:
1. Das Geld geht an andere gemeinnützige Einrichtungen, bzw. sie übernehmen deren Kosten. Dann ist das eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO (hingegebene Spenden)
2. Sie unterstützen damit Personen. Das ist nur im Rahmen der Satzungszwecke (vor allem Mildtätigkeit) zulässig. Das ist dann eine eigenen Mittelverwendung, die auf ein entsprechendes Aufwandskonto gebucht wird.

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: DasSams ()
Datum: 14.03.2025

Danke für die detaillierte Antwort.

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn Ihr Verein die Spendenbescheingungen
> ausstellt, sind hier zwei verschieden Fälle zu
> beachten:
> 1. Das Geld geht an andere gemeinnützige
> Einrichtungen, bzw. sie übernehmen deren Kosten.
> Dann ist das eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1
> AO (hingegebene Spenden)

Verstanden

> 2. Sie unterstützen damit Personen. Das ist nur im
> Rahmen der Satzungszwecke (vor allem
> Mildtätigkeit) zulässig. Das ist dann eine eigenen
> Mittelverwendung, die auf ein entsprechendes
> Aufwandskonto gebucht wird.

Wenn wir von der Person, für die wir gesammelt haben, z.B. die Rechnung einer Kfz-Reparatur bezahlen, dann buchen wir gegen das Aufwandskonto „Kfz-Instandsetzung“? Wir buchen also nicht gegen das Konto „Spenden“?
Muss die Rechnung dann an den Verein gestellt werden oder ist der Rechnjngssempfänger die Person, für die wir spenden sammeln?

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Wenn wir von der Person, für die wir gesammelt haben, z.B. die Rechnung einer Kfz-Reparatur bezahlen, dann buchen wir gegen das Aufwandskonto „Kfz-Instandsetzung“?

# Nein, hier wird der Zweckbezug nicht klar. Es sind ja keine Kfz-Kosten des Vereins.
Ist denn die Person hilfsbedürftig und ist ihr Verein mildtätig?

Muss die Rechnung dann an den Verein gestellt werden oder ist der Rechnungssempfänger die Person, für die wir spenden sammeln?

# Beides ist möglich.

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: DasSams ()
Datum: 14.03.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn wir von der Person, für die wir gesammelt
> haben, z.B. die Rechnung einer Kfz-Reparatur
> bezahlen, dann buchen wir gegen das Aufwandskonto
> „Kfz-Instandsetzung“?
>
> # Nein, hier wird der Zweckbezug nicht klar. Es
> sind ja keine Kfz-Kosten des Vereins.
> Ist denn die Person hilfsbedürftig und ist ihr
> Verein mildtätig?

Da es nicht die Kosten des Vereins sind, müsste das Konto „Spenden“ um den Rechnungsbetrag gemindert werden?

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Nein, Spenden sind Erträge. Bei Kostenübernahme bei anderen Vereinen ist das eine Mittelweitergabe.

Aber Sie antworten nicht auf die Frage, ob die Kostenübernahme bei Privatpersonen satzungsbezogen ist.

Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: DasSams ()
Datum: 15.03.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein, Spenden sind Erträge. Bei Kostenübernahme
> bei anderen Vereinen ist das eine
> Mittelweitergabe.
>
> Aber Sie antworten nicht auf die Frage, ob die
> Kostenübernahme bei Privatpersonen satzungsbezogen
> ist.
Ja, ist satzungsgemäß