Re: Welches Konto bei Zahlungen für Dritte
von: DasSams ()
Datum: 14.03.2025
Danke für die detaillierte Antwort.
pfeffer schrieb:
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> Wenn Ihr Verein die Spendenbescheingungen
> ausstellt, sind hier zwei verschieden Fälle zu
> beachten:
> 1. Das Geld geht an andere gemeinnützige
> Einrichtungen, bzw. sie übernehmen deren Kosten.
> Dann ist das eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1
> AO (hingegebene Spenden)
Verstanden
> 2. Sie unterstützen damit Personen. Das ist nur im
> Rahmen der Satzungszwecke (vor allem
> Mildtätigkeit) zulässig. Das ist dann eine eigenen
> Mittelverwendung, die auf ein entsprechendes
> Aufwandskonto gebucht wird.
Wenn wir von der Person, für die wir gesammelt haben, z.B. die Rechnung einer Kfz-Reparatur bezahlen, dann buchen wir gegen das Aufwandskonto „Kfz-Instandsetzung“? Wir buchen also nicht gegen das Konto „Spenden“?
Muss die Rechnung dann an den Verein gestellt werden oder ist der Rechnjngssempfänger die Person, für die wir spenden sammeln?