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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelweitergabe
von: Sportbegeistert ()
Datum: 12.03.2025

Hallo zusammen,
wir sind ein kleiner gemeinnütziger Sportverein (10 Mitglieder) und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wir betreiben keinen wirtschaftlichen Zweckbetrieb, sondern nur den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb.

Zweck des Verein ist die Förderung des Sports, insbesondere des Minigolfsports und der sportlichen Jugendhilfe.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch .. ... den Unterhalt der Sportanlage im Ort

Die Sportanlage hat eine GmbH gepachtet von der Stadt
Die Sportanlage soll nun umgebaut werden (400tsd Euro)

Wir als Verein sollen Spenden in Höhe von 50tsd Euro erhalten.
Das Geld soll dann an die GmbH fließen, die den Umbau koordiniert.
Im Gegenzug erhalten wir ein Nutzungsrecht.

Können wir das Geld 1:1 an die GmbH geben und diese mit dem Umbau beauftragen, ohne dass wir unsere Gemeinnützigkeit gefährden?

Grüße

Re: Mittelweitergabe
von: pfeffer ()
Datum: 13.03.2025

Das ist grundsätzlich kein Problem, wenn das Nutzungsrecht einen angemessenen Wert für die Zahlung darstellt.

Re: Mittelweitergabe
von: Sportbegeistert ()
Datum: 14.03.2025

Bedeutet das Nutzungsrecht muss einen angemessenen Gegenwert für die Zahlung der 50.000 Euro darstellen, damit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird. Ein Nutzungsrecht von 20 Jahren sollte ausreichend sein?

Bei der Buchung, wir sind zwar EÜR aber buchen trotzdem auf Konten.
Die Spenden (50.000) buche ich auf 3220 Erhaltene Spenden mit Zuwendungsbestätigung (ideeller Bereich) und stelle eine Bestätigung über Geldzuwendung aus

Wo buche ich die Ausgabe hin, unter 5870 sonstige Kosten Teilbereich Zweckbetrieb oder eröffne ich ein Extra Konto?

Re: Mittelweitergabe
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Da dürfte ein eigenes Konto sinnvoll sein, weil es ein großer Posten ist.