Mittelweitergabe
von: Sportbegeistert ()
Datum: 12.03.2025
Hallo zusammen,
wir sind ein kleiner gemeinnütziger Sportverein (10 Mitglieder) und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wir betreiben keinen wirtschaftlichen Zweckbetrieb, sondern nur den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb.
Zweck des Verein ist die Förderung des Sports, insbesondere des Minigolfsports und der sportlichen Jugendhilfe.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch .. ... den Unterhalt der Sportanlage im Ort
Die Sportanlage hat eine GmbH gepachtet von der Stadt
Die Sportanlage soll nun umgebaut werden (400tsd Euro)
Wir als Verein sollen Spenden in Höhe von 50tsd Euro erhalten.
Das Geld soll dann an die GmbH fließen, die den Umbau koordiniert.
Im Gegenzug erhalten wir ein Nutzungsrecht.
Können wir das Geld 1:1 an die GmbH geben und diese mit dem Umbau beauftragen, ohne dass wir unsere Gemeinnützigkeit gefährden?
Grüße