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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Klausurtagung
von: GroßeFeder ()
Datum: 19.02.2025

Hallo Herr Pfeffer,

als Vorstandsmitglied erhalte ich per Mail die Tagesordnung zur anstehenden Klausurtagung. So weit so gut.
Ich stelle fest, dass unter einem TOP zwei Beschlüsse gefasst werden sollen. Einer davon betrifft die Vertretungsberechtigung des Vorstandes, die klar in der Satzung bei uns i.V.m. §26BGB geregelt ist.

Fragen:
1. können/dürfen auf einer Klausurtagung Beschlüsse gefasst werden?
2. Wenn eine klare Vertretungsregelung in der Satzung verankert ist, das immer jeweils zwei Vorstandsmitglieder (wir sind sechs und sind der Vorstand im Sinne des § 26 BGB laut Satzung) den Verein nach innen und außen vertreten, ist dann eine Beschlussfassung notwendig?
(Die Vertretung nach außen und innen soll beschränkt werden auf nur zwei bestimmte Vorstandsmitglieder.

GroßeFeder

Re: Klausurtagung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 19.02.2025

1. können/dürfen auf einer Klausurtagung Beschlüsse gefasst werden?

# Ist eine Klausurtagung keine Vorstandssitzung. Was regelt die Satzung dazu?

2. Wenn eine klare Vertretungsregelung in der Satzung verankert ist, das immer jeweils zwei Vorstandsmitglieder (wir sind sechs und sind der Vorstand im Sinne des § 26 BGB laut Satzung) den Verein nach innen und außen vertreten, ist dann eine Beschlussfassung notwendig?

# Beschlussfassung und Vertretung sind nicht das Gleiche. Wer ohne Zustimmung des Vorstands handelt, riskiert private Haftungsfolgen, auch wenn er vertretungsberechtigt ist.