Umsatzsteuer bei Seminar im Ausland
von: Christine GaLi ()
Datum: 18.02.2025
Guten Tag,
wir führen im Frühjahr ein Seminar in der Bildungsstätte in Auschwitz durch. Unsere Seminare sind im Inland nach § 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerbefreit, Unterkunft und Verpflegung nach § 19.
Die Teilnehmenden reisen eigenständig an, die Reiseleistung gehört nicht zum Seminar. Alle Teilnehmenden kommen aus Deutschland.
Müssen wir umsatzsteuerlich etwas beachten, wenn das Seminar zu den o.g. Bedingungen in Polen stattfindet?
Danke
Christine Garve-Liebig