Kassenprüfung
von: DWW ()
Datum: 14.02.2025
Hallo Herr Pfeffer, leider haben unsere Kassenprüfer zeitgleich ihr Amt niedergelegt, so dass wir nun die Kassenprüfung durch eine externe Prüfung durchführen lassen müssen. Es ist soweit alles vorbereitet nur leider finden wir kein Steuerbüro, welches freie Kapazitäten hat.
Wir haben nun einen Bilanzbuchhalter gefunden, der seine Unterstützung angeboten hat. Nun gibt es allerdings Mitglieder die meinen das ein Bilanzbuchhalter durch unsere Satzung ausgeschlossen ist. Können Sie dies bestätigen?
Anbei ein Auszug aus der Satzung
(2) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte jeweils für drei Jahre mindestens zwei, maximal drei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wahlen sollen zusammen mit den Vorstandswahlen stattfinden.
(3) Sollte sich niemand zur Wahl dieses Ehrenamtes stellen, erteilt der Vorstand hierfür einen externen Prüfungsauftrag an Angehörige der steuerberatenden Berufe. Die Kosten hierfür sind vom Verein zu tragen.
(4) Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand, dem Beirat noch einem von der Mitgliederversammlung berufenen Gremium angehören oder mit einem Mitglied dieser verwandt, verschwägert oder verpartnert sein. Sie dürfen auch nicht entgeltlich beim Verein beschäftigt sein.
(5) Die Kassenprüfer bestimmen einvernehmlich ein Mitglied, das über das Ergebnis der Kassen- und Rechnungsprüfung vor der Mitgliederversammlung berichtet. Im Falle einer externen Prüfung durch einen Angehörigen eines steuerberatenden Berufes, berichtet der Beauftragte.
Als Alternative hatten wir überlegt, über eine Onlinewahl neue Kassenprüfer zu wählen. Wäre das möglich oder schließt der Absatz (2) dies aus, da wir aktuell keine anstehenden Vorstandswahlen haben? Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung