zuzahlungspflichtige Dauerangebote: welcher Bereich richtig
von: S.May ()
Datum: 12.02.2025
Hallo, wir haben eine Frage, die uns schon langer beschäftigt. Wir sind ein recht grosser Sportverein und haben neben den Angeboten für unsere Mitglieder, die im normalen Vereinsbeitrag enthalten sind auch noch zuzahlungspflichtige Angebote für die Mitglieder , welche über Wertkarten und bestimmte Zusatztarife mitgebucht werden können. Es handelt sich um Angebote in best.Sparten, wo die Gruppen kleiner aber die Trainerhonorare oft teurer sind ( z.B in Tanzsportarten wie z.B.Ballett) und die deshalb nicht uber den normalen Vereinsbeitrag abgedeckt werden können. Gehören diese Zusatzbeiträge in den ideellen Bereich oder in den Zweckbetrieb? VG